Das Bierkartell, welches vom Schweizerischen Bierbrauerverein ausgearbeitet wurde, trat 1935 in Kraft. Es regelte unter anderem die Gebietszuteilung, die Normierung der Produkte (Biersorten, Inhaltsstoffe, Stammwürze, Gebinde, Etiketten usw.), Nebenleistungen an Wirte, die Gross- und Einzelhandelspreise, die Kollektivwerbung und die Einschränkung der Einzelwerbung. So wurde ein wirksamer Wettbewerb ausgeschlossen und den Kartellmitgliedern eine Monopolrente ermöglicht.

Das Kartell endete, als ein Mitglied die Konvention 1988 einseitig kündigte, nachdem es schon in den Vorjahren zu Verstössen gegen die Vereinbarungen gekommen war. Nach dem Austritt von zwei Grossbrauereien lief die Konvention Ende 1991 aus.

Die geänderten Marktverhältnisse führten zu zwei gegensätzlichen Entwicklungen: Einerseits zu einem Boom bei der Neugründung von Kleinbrauereien, andererseits aber auch zu einer Konzentration bei den etablierten ehemaligen Kartellbetrieben.

Wir haben den Anspruch, mit unserem Cartel Breaker für Unabhängigkeit, Freiheit und Qualität zu stehen.

Dieses "New World" DDH IPA besitzt durch viel Weizen- und Hafermalz eine cremige Vollmundigkeit. Gepaart mit einer geringen Bittere und dafür doppelt gestopfte Aromahopfen entsteht ein regelrechter Fruchtcocktail und ein einzigartiges Geschmackserlebnis.

CARTEL BREAKER – hopfig, herausragend | Alc. 6.5 %


Goldmedaille Barter Cartel Breaker

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Cartel Breaker – Barter Independent Craft Beer

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